Radfahrer aufgepasst

16.10.2014

Radfahrer können aufatmen. Sie müssen auch weiterhin keinen Helm tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof im Juni 2014 entschieden. Wer als Radfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat weiterhin vollen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Dennoch erklärten die Bundesrichter am Rande, dass das immer in Abhängigkeit des allgemeinen Verkehrsbewusstseins zu beurteilen ist. Übersetzt heißt das: Wenn eines Tages eine Mehrheit der Radfahrer einen Helm trägt, könnte sich die aktuelle Rechtsauffassung wieder ändern und eine Helmpflicht durch die Hintertür Wirklichkeit werden. Besonders Acht geben müssen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs jedoch Radsportler. Deren potenzielle Mitschuld wurde zwar nicht verhandelt, allerdings lassen die Formulierungen der Richter vermuten, dass aufgrund des größeren Gefährdungspotenzials und der hohen Verbreitung von Helmen bei Radsportlern ein Mitverschulden ohne Helm gegeben ist. Ein solcher Fall ist bislang aber noch nicht verhandelt. Radfahrer, die trotz Haftpflichtversicherung auf Nummer sicher gehen wollen, tragen einen Helm. (Quelle CASMOS Media GmbH)

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung